Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Sprecher und Projektkoordinator. Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Ihre Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass sie bei Rechtsgeschäften in absehbarer Höhe von mehr als 5.000,00 EUR verpflichtet sind, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
als Kassenführer auf die üblicherweise mit der Tätigkiet verbundenen notwendigen Tätigkeiten, insbesondere der Wahrnehmung aller Bank- und Kassengeschäfte des Vereins
als Geschäftsführer auf die üblicherweise mit der Tätigkeit verbundenen Aufgaben, insbesondere auf die Beantragung, Verwaltung und Verwendungskontrolle von Fördermitteln, sowie der Erstellung von Abrechnungen und Sachberichten