Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden und dem Finanzvorstand/Kassenwart. Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Über Vereinsausgaben ab 1.000,00 EUR beschließt die Mitgliederversammlung.