Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, mindestens einem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und drei bis sechs weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Dies gilt auch für den Schatzmeister in Angelegenheiten des Zahlungsverkehrs. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit.