Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Vorsitzenden als Geschäftsführer. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandwert von mehr als 50.000,00 EUR die Zustimmung aller Vorstandmitglieder erforderlich ist.
Der Vereinsvorstand wird bei rechtsgeschäftlichen Maßnahmen bis zu einem Gegenstandwert von 10.000,00 EUR durch den Vereinsvorsitzenden, das geschäftsführende Vorstandsmitglied oder den Schatzmeister vertreten.
Bei Maßnahmen, die den Verein mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000,00 EUR verpflichten, wird der Verein durch den Vereinsvorsitzenden, das geschäftführende Vorstandsmitglied und den Schatzmeister vertreten.