Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertetenden Vorsitzenden oder den Kassenwart jeweils allein. Im Übrigen wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.