Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Verfügungen im Wert von mehr als 250,00 EUR benötigen sie die Zustimmung der Mitgliederversammlung.