Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand kann über Anträge im Einzelwert von bis zu 5.000,00 EUR gemeinsam befinden.
Die Mitgliederversammlung ist auf der nächsten Sitzung über die so beschlossenen Ausgaben zu unterrichten.