Der Vorstand besteht aus vier Vereinsmitgliedern.
Im Sinne des § 26 BGB wird der Verein von dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, von denen beide jeder für sich berechtigt sind, den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstand von mehr als 25.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied kann Rechtshandlungen bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR allein vornehmen, bei höheren Gegenstandswerten ist die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.