Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart und Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Über die Aufnahme von Darlehen über 25.000 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung.