| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam. |