Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n, die beiden Stellvertreter/-innen und den/die Hauptkassierer/-in, jeder für sich (geschäftsführender Vorstand).
Der geschäftsführende Vorstand darf im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung nur Rechtsgeschäfte bis 5.000,00 EUR eingehen.