Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand kann Rechtshandlungen im Zusammenhang mit den Verwaltungsaufgaben des Vereines mit einem Gegenstandswert von nicht mehr als 500,00 EUR und einem Gesamtwert von nicht mehr als 1.500,00 EUR pro Jahr ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung vornehmen.