| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Einzelmitglieder des geschäftsführenden Vorstands können Rechtsgeschäfte bis zum Wert von 1.000,00 EUR allein abschließen.
Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EUR muss der geschäftsführende Vorstand beschließen.
Über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und die Aufnahme von Geldern über 10.000,00 EUR hat die Hauptversammlung mit einer 2/3 Mehrheit zu entscheiden. |