Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender bzw. der Schatzmeister oder ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.