Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften des Vereins, die 1.000,00 EUR im Einzelfall übersteigen oder die auf länger als 6 Monate angelegt sind, wird der Verein durch die zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertreten.