Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 4 Personen, dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.