Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der oder die 1. Vorsitzende, der oder die 2. Vorsitzende, der oder die Kassenwart/in, der oder die Schriftführer/in, der oder die Platzwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.