| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu 6 Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die über den Haushaltsplan hinausgehen und Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 DM bedürfen stets einer Beschlussfassung des Vorstandes. |