Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.