Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie bis zu 5 Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.