Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und maximal 2 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.