Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem (stellvertretenden) 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und zwar jeweils allein. Andere Vorstandsmitglieder sind nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.