Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,00 DM belasten, sind sowohl der Vorsitzende als auch die Stellvertreter bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Finanzausschusses.