Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand ist berechtigt, die Mittel des Vereins für satzunsgemäße Zwecke zu verwenden, in Höhe von 1.500,00 EUR pro Einzelanschaffung.