Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 gleichberechtitgen Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über die Finanzierung von Projekten entscheidet der Vorstand des Vereins bis zu einer Fördersumme von 1.000,00 EUR selbständig.