Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens vier Vorstandsmitgliedern, darunter einen 1. Vorsitzenden, einen 2. Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.