Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer), dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schatzmeister) und dem Präsidenten der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.