Der Vorstand besteht aus mindestens 4 und höchstens 6 Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Beisitzer und bis zu zwei weiteren Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.