Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden (gleichzeitig Schriftführer) und dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden (gleichzeitig Schatzmeister). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder beide Stellvertreter gemeinsam.