Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied oder den Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand ist berechtigt und kann zur laufenden Bearbeitung der Aufgaben des Vereins Anschaffungen im Einzelwert von 1.000,00 DM tätigen, je Geschäftsjahr aber nicht über 2.000,00 DM.
Übersteigen die Anschaffungskosten die vorgegebenen Summen, entscheidet vorher die Mitgliederversammlung.