Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter des Vorsitzenden allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 EUR wird der Verein durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Kassenwart vertreten.