| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und Hausvorstand, dem 3. Vorsitzenden und Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Sportbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1., 2. und 3. Vorsitzenden jeweils allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein zusammen mit einem der Vorsitzenden. |