Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und ggf. dem Schriftführer sowie ggf. Beisitzer/n. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter sein muss.