Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.