Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand hat für Rechtsgeschäfte von mehr als 20.000,00 EUR die Einwilligung der Mitgliederversammlung einzuholen.