Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.