Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den 1. stellvertretenden Vorsitzenden oder den 2. stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.