Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie bis zu fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, ansonsten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter.