| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Sie sind bei Rechtsgeschäften bis zur Höhe von 500,00 DM jeweils einzelvertretungsberechtigt, sonst vertreten sie den Verein gemeinsam. |