Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Hauptkassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch jeden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.