Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorstand ist zuständig für Ausgaben, die im Einzelfall 3.000,- € nicht überschreiten. Für Ausgaben bis zu 500,- € sind der Vorsitzende und der Schatzmeister alleinvertretungsberechtigt.