Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, drei stellvertretenden Präsidenten, maximal sieben Beisitzern und einem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch je einen stellvertretenden Präsidenten mit einem weiteren Präsidiumsmitglied.