Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Veranstaltungswart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.