Der Verein wird vom geschäftsführerenden Präsidium, welches aus dem Präsidenten, höchstens drei stellvertretenden Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister besteht, gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Jedes Mitglied hat Alleinvertretungsbefugnis. Rechtsgeschäfte, bei denen ein finanzieller Rahmen von 50.000 DM überschritten wird, dürfen von den Vertretungsberechtigten nur aufgrund entsprechender Beschlußfassung der Mitgliederversammlung getätigt werden.