Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 7 Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzende, ein Verantwortlicher für Bau- und Werterhaltung sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.