Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Investitionen im Wert von mehr als 500 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.