Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert bis zu 500,00 Euro der Zustimmung des Vorstandes; im Wert von mehr als 500,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.