Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.500,- Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Migliederversammlung hierzu erteilt worden ist.