Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zur Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.