Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.